Im Ausland ist die Durchführung von Brandursachenermittlungen von verschiedenen Faktoren abhängig.
- Deutschspachiges Ausland
Im deutschprachigen Ausland ergeben sich für den Auftraggeber grundsätzlich keine Unterschiede zu den in Deutschland durchgeführten Aufträgen.
- Westeuropäisches Ausland
Im westeuropäischen Ausland ergeben sich für die Länder Andorra, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland,
Kanalinseln Jersey und Guernsey, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Schweden und Spanien mit Balearen und Kanaren wie im deutsprachigen Ausland keine grundsätzlichen Unterschiede.
In den restlichen westeuropäischen Ländern muß vom Auftraggeber evtl. eine der Landessprache mächtige Begleitperson, die zusätzlich
entweder deutsch, englisch, französisch, schwedisch oder spanisch spicht zur Verfügung gestellt werden.
- Osteuropäisches Ausland
In den osteuropäischen Ländern muß durch den Auftraggeber grundsätzlich eine der Landessprache mächtige Begleitperson, die zusätzlich
entweder deutsch, englisch, französisch, schwedisch oder spanisch spicht zur Verfügung gestellt werden.
- Außereuropäisches Ausland
Keine Probleme stellen Reisen nach Australien, Kanada, Neuseeland und in die USA einschließlich Alaska und Hawaii dar. Aufträge mit
Reisezielen in Afrika, Asien, dem indischen Subkontient und Nah-Ost bedürfen immer einer vorherigen Einzelabklärung. In diesen
Ländern muß grundsätzlich eine ortskundige, der Landessprache mächtige Begleitperson, die zusätzlich entweder deutsch,
englisch, französisch, schwedisch oder spanisch spicht zur Verfügung gestellt werden. Aufträge mit Zielen in Pakistan und
Afghanistan werden derzeit nicht angenommen.
- Krisengebiete
Aufträge mit Zielen in Krisengebieten, insbesondere Kriegsregionen werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei unklarer Lage
ist eine vorhergehende Absprache erforderlich.
Bitte bedenken Sie immer, daß Brandursachenermittlungen im Ausland immer der jeweiligen Legislation der verschiedenen Länder unterliegen
gegen die keinesfalls verstoßen werden darf. Dies betrifft insbesondere die Freigabe von Brandstellen durch die zuständigen Behörden,
die Bergung, Sicherstellung, Mitnahme, Veränderung und Zerstörung von Beweismitteln und spurentragenden Gegenständen. Die
Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung von Zugangsberechtigungen, erforderlichen Genehmigungen und sonstigen notwendigen Erlaubnissen
liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.
|