Ausland

Im Ausland ist die Durchführung von Brandursachenermittlungen von verschiedenen Faktoren abhängig.
  • Deutschspachiges Ausland
    Im deutschprachigen Ausland ergeben sich für den Auftraggeber grundsätzlich keine Unterschiede zu den in Deutschland durchgeführten Aufträgen.
  • Westeuropäisches Ausland
    Im westeuropäischen Ausland ergeben sich für die Länder Andorra, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Kanalinseln Jersey und Guernsey, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Schweden und Spanien mit Balearen und Kanaren wie im deutsprachigen Ausland keine grundsätzlichen Unterschiede. In den restlichen westeuropäischen Ländern muß vom Auftraggeber evtl. eine der Landessprache mächtige Begleitperson, die zusätzlich entweder deutsch, englisch, französisch, schwedisch oder spanisch spicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Osteuropäisches Ausland
    In den osteuropäischen Ländern muß durch den Auftraggeber grundsätzlich eine der Landessprache mächtige Begleitperson, die zusätzlich entweder deutsch, englisch, französisch, schwedisch oder spanisch spicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Außereuropäisches Ausland
    Keine Probleme stellen Reisen nach Australien, Kanada, Neuseeland und in die USA einschließlich Alaska und Hawaii dar. Aufträge mit Reisezielen in Afrika, Asien, dem indischen Subkontient und Nah-Ost bedürfen immer einer vorherigen Einzelabklärung. In diesen Ländern muß grundsätzlich eine ortskundige, der Landessprache mächtige Begleitperson, die zusätzlich entweder deutsch, englisch, französisch, schwedisch oder spanisch spicht zur Verfügung gestellt werden. Aufträge mit Zielen in Pakistan und Afghanistan werden derzeit nicht angenommen.
  • Krisengebiete
    Aufträge mit Zielen in Krisengebieten, insbesondere Kriegsregionen werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei unklarer Lage ist eine vorhergehende Absprache erforderlich.
Bitte bedenken Sie immer, daß Brandursachenermittlungen im Ausland immer der jeweiligen Legislation der verschiedenen Länder unterliegen gegen die keinesfalls verstoßen werden darf. Dies betrifft insbesondere die Freigabe von Brandstellen durch die zuständigen Behörden, die Bergung, Sicherstellung, Mitnahme, Veränderung und Zerstörung von Beweismitteln und spurentragenden Gegenständen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung von Zugangsberechtigungen, erforderlichen Genehmigungen und sonstigen notwendigen Erlaubnissen liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.

Wenn die voraussichtlichen Reisekosten den Betrag von 1000,- Euro übersteigen, hat der Auftraggeber eine entsprechende Vorfinanzierung in Höhe der zu erwartenden Reisekosten zu erbringen, oder die Reise selbst zu buchen. Hierbei ist davon auszugehen, daß
  • Flüge mit einer Gesamtdauer von mehr als 2 Stunden immer in der Business Class zu buchen sind.
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