Beratung in technischen Fragen

Beratung bezüglich der Durchführbarkeit von nachträglichen Brandursachenermittlungen
  • Allgemeine Vorabberatung
    Hierbei geht es um die grundsätzlichen Möglichkeiten bzw. Erfolgsaussichten bezogen auf den jeweilingen Einzelfall. In der Regel erfolgt diese Beratung telefonisch und wird in diesem Fall kostenfrei durchgeführt.
  • Beratung des Auftraggebers anhand von bereits übersandten Unterlagen
    Nach Einsicht und Prüfung der übersandten Unterlagen erfolgt eine ausführliche Beratung zu den Möglichkeiten und Erfolgsausichten bezogen auf den jeweiligen Einzelfall. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden nicht schriftlich festgehalten.
  • Ausführliche Beratung mit schriftlicher Fixierung der Ergebnisse
    Es werden hierbei mögliche Ansatzpunkte herausgearbeitet und festgehalten, zu dem wird aufgezeigt welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um eine möglichst erfolgreiche Bearbeitung zu ermöglichen.

Beratung bezüglich der Korrektheit und Plausibilität, bzw. der Angreifbarkeit bestehender Gutachten und/oder von Ermittlungsakten anhand dieser Unterlagen
  • Prüfung der Unterlagen und telefonische Mitteilung
    Hierbei werden die Unterlagen grob geprüft und das Ergebinis dieser Prüfung wird dem Auftraggeber telefonisch mitgeteilt. Es erfolgt keine schriftliche Ausarbeitung.
  • Prüfung der Unterlagen mit schriftlicher Fixierung der Ergebnisse
    Es erfolgt eine gründliche Prüfung des vorhandenen Materials. Das Ergebnis der Prüfung wird stichpunktartig nach der entsprechenden Klassifizierung aufgelistet. Eine Begründung der Klassifizierung erfolgt nicht.

Beratung in Sachen vorbeugender Brandschutz
  • Eine Beratung in diesem Bereich bezieht sich nur auf den Teil des vorbeugenden Brandschutzes der über den klassichen vorbeugenden Brandschutz, der in Gesetzen und Vorschriften geregelt ist, hinaus geht. Diese Beratung soll und kann kein Ersatz für den klassischen Brandschutz sein, sondern ist eine Ergänzung desselben und bedarf daher einer ausgiebigen Vorabklärung.